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Menschen würden als ungeimpft gelten, wenn sie erst einmal geimpft sind, oder ihre zweite Impfung noch keine 14 Tage her ist. Ebenso gelte man als ungeimpft, wenn der Impfstatus unbekannt sei, wenn man eine Kreuzimpfung erhalten habe, sowie sechs Monate nach der zweiten Impfung. Auch wer den russischen Impfstoff Sputnik erhalten habe, werde als ungeimpft gezählt. Sechs Monate nach einer Covid-19-Erkrankung gelte man ebenfalls als ungeimpft.