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Im Rahmen der Proteste gegen das Urteil gegen Lina E. habe die Nordwestbahn in einer internen Nachricht dazu aufgerufen, Fahrgäste aufgrund äußerlicher Merkmale der Bundespolizei zu melden – zum Beispiel, wenn sie ein „alternatives Auftreten“ hätten. Diese Beschreibung habe das Unternehmen von der Bundespolizei übernommen.