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Eine „Vorschrift zur Verhaltensweise der Polizeibeamten des Landes Nordrhein-Westfalen in Sachen Ausländerkriminalität“ weise Beamte an, bei Straftaten von Ausländern „Kontakte mit den Massenmedien“ auszuschließen und bei Straftaten von „Flüchtlingen, Asylbewerbern oder einer Person mit Migrationshintergrund“ kein Strafverfahren einzuleiten.
Factors
veracity
Political Leaning
Sentiment
Date published
2022-10-26

